Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unterbringung von Tieren in der Pfötchen-Residenz / 31555 Kreuzriehe

 

1. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch Annahme des Kundenantrags durch die Tierpension „Pfötchen-Residenz“ (nachfolgend „Tierpension“ genannt) zustande. Der Vertrag kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Falls aus Zeitgründen eine schriftliche Zusage nicht möglich war, gilt der Vertrag mit der Bereitstellung eines Unterbringungsplatzes für das Tier als abgeschlossen.

Das in Pflege gegebene Tier wird für den vereinbarten Zeitraum in Obhut genommen, artgerecht betreut und versorgt.

 

2. Gesundheitliche Voraussetzungen

Das Tier muss bei der Aufnahme frei von ansteckenden Erkrankungen und Parasiten sein.

Ein Hund muss zum Zeitpunkt der Aufnahme einen Impfschutz gegen Tollwut, Leptospirose, Staupe, Hepatitis und Parainfluenza aufweisen. Die letzte Impfung sollte mindestens 3 Wochen zurückliegen.

Eine Katze muss zum Zeitpunkt der Aufnahme einen Impfschutz gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche aufweisen. Freigängerkatzen müssen zudem einen Impfschutz gegen Tollwut haben. Die Impfung gegen Leukose ist optional und ist mit dem eigenen Tierarzt zu besprechen. Die letzte Impfung sollte mindestens 3 Wochen zurückliegen.

Die Impfungen sollten nicht länger als 1 Jahr zurückliegen, es sei denn, die längere Gültigkeitsdauer ist vom Tierarzt im Impfausweis bestätigt. Der gültige Impfpass ist zu Beginnt des Aufenthaltes vorzuzeigen und während der Pflegezeit bei der Tierpension zu hinterlegen.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie diese Tierschutzimpfungen bei Ihrem Tier vornehmen lassen. Sie, sowie jeder andere Kunde möchte ein gesundes Tier aus der Tierpension abholen. Eventuelle gesundheitliche Folgeschäden, die durch die durch nichtgeimpfte Tiere entstehen, werden dem Besitzer des nichtgeimpften Tieres in Rechnung gestellt. Die Tierpension kann durch die vom Tierhalter nicht vorgenommen Impfungen und die daraus resultierenden Schäden nicht in Haftung genommen werden. Schadensersatzansprüche können ausschließlich vom Tierhalter des nichtgeimpften Tieres verlangt werden. Bei der Aufklärung des Sachverhaltes garantiert die Tierpension ihre Beihilfe.

Läufige Hündinnen können nicht angenommen werden.

Gesundheitliche Einschränkungen jeglicher Art und Verhaltensauffälligkeiten sind bei der Buchung mitzuteilen.

Sollten Unklarheiten über den Impfstatus des Tieres bestehen, erklärt der Kunde sein Einverständnis dazu, dass das Tier bis zur Klärung separat in Quarantäne gehalten wird.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Mit Beginn der Unterbringung ist der Gesamtbetrag für den gebuchten Leistungsumfang der Pension in bar, per Vorabüberweisung oder EC-Karte zu zahlen (Kreditkartenzahlungen werden nicht entgegengenommen).

Die Preise können von der Tierpension angepasst werden, soweit die vom Kunden vorgenommene Einstufung des jeweiligen Tieres nicht stimmt, oder diese sich im Laufe des Aufenthalts verändert (Unverträglichkeit mit Artgenossen, Krankheitsanzeichen, Impfstatus).

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Tierpension aufrechnen oder mindern.

 

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)

Bei Stornierung des Pensionsvertrages bis vier Wochen vor Beginn des Aufenthalts entstehen keine Stornogebühren.

Bei einer Stornierung vom 28. bis zum 15. Tag vor Beginn des Aufenthalts werden 50 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig, bei einer Stornierung von weniger als 15 Tagen bis zum Tag des Aufenthaltes 100 % der Gesamtsumme.

Die Tierpension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. im Falle höherer Gewalt oder anderer von der Pension nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Die Tierpension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt der Tierpension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

5. Versorgung durch den Tierarzt im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall besteht für die Pension die Berechtigung, das Tier tierärztlich behandeln zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber/bzw. Tierhalter. Der Tierhalter erklärt sich gleichzeitig damit einverstanden, dass alle Bemühungen, unabhängig von entstehenden Kosten, durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Tieres erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe vom Halter/Auftraggeber übernommen. Für Tierarztbesuche werden zudem pauschal jeweils 10,00 € Fahrtkosten berechnet.

Sollte tierärztlicherseits eine Einschläferung des Tieres nötig werden, ist die Pension berechtigt, die notwendige Erlaubnis zu erteilen. Dies gilt jedoch nur in dem Fall, dass nicht unverzüglich die Entscheidung des Kunden eingeholt werden kann, und dem Tier unnötiges Leid erspart werden muss. Im Falle des Versterbens eines Tieres ist die Tierpension zur Vornahme der notwendigen ordnungs- und hygienerechtlichen Maßnahmen berechtigt.

Soweit die Tierpension für hierfür entstehende Kosten in Vorleistung tritt, stellt der Kunde die Pension von allen angefallenen Kosten frei.

 

6. Haftung des Tierhalters

Der Tierhalter versichert, dass das Tier haftpflichtversichert ist und die Versicherungsprämie zu jedem Aufenthalt des Tieres in der Tierpension entrichtet wurde. Sollte das Tier mit ansteckenden Krankheiten (z.B. Flöhe, Läuse, Milben) befallen sein, womit andere Tiere angesteckt werden, trägt die daraus entstehenden Kosten hierfür der Tierhalter.

Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Tierpension, welche durch das Tier verursacht werden, sind bei der Abholung durch den Auftraggeber zu regulieren.

Im Übrigen haftet der Tierhalter für alle Schäden, die durch das Tier entstehen, sofern sie nicht durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von der Tierpension zu verantworten sind.

Sollten Dritte die Pension für Schäden und Folgeschäden in Anspruch nehmen, die dadurch entstanden sind, dass durch das Tier fremde Rechte und/oder Sachwerte verletzt worden sind, stellt der Kunde im Innenverhältnis die Tierpension von allen Regressansprüchen Dritter uneingeschränkt frei, es sei denn, dass der Tierpension der nachgewiesene Vorwurf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung zu machen wäre. Die Regelung und Abwicklung im Außenverhältnis erfolgt direkt zwischen Kunde und geschädigtem Dritten. Kommt es während des Aufenthalts des Tieres zu einer tierspezifischen Gefahr (Beißen, aggressives Verhalten gegenüber Betreuungspersonen) und ist ein weiterer Aufenthalt aufgrund der dadurch auftretenden Gefährdung nicht mehr vertretbar, so ist der Kunde verpflichtet, das Tier schnellstmöglich abzuholen.

 

7. Haftung der Tierpension

Der Kunde wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass das Tier auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auch auf die anderen in Pension gegebenen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen. Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht der Tierpension grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt die Pension keine Haftung.

 

8. Pensionszeit

Das in Pension gegebene Tier wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer abgeholt. Wird das Tier nach 7 Tagen, trotz schriftlicher Erinnerung an den Tierhalter, nicht abgeholt und erfolgt keine Nachricht durch den Tierhalter an die Pension, ist die Tierpension ermächtigt, für eine andere Verwahrung des Tieres zu sorgen. Der Tierhalter verpflichtet sich insoweit, für die Kosten der anderweitigen Unterbringung sowie die Kosten der Nichtabholung aufzukommen.

 

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln der AGB unwirksam sein, bleiben die restlichen Bestandteile der AGB hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, ungültige oder unwirksame Bestimmungen durch andere Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck und der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Regelung gerecht werden.

 

Stand 02/2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung unseres Onlineshops

 

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB.

 

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Pfötchen-Residenz – Wiebke Groth.

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

 

3. Lieferbedingungen
Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.

Wir liefern nicht an Packstationen.

 

4. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: PayPal, Banküberweisung (Vorkasse)

Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

5. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

 

6. Gewährleistung und Garantien

Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Shop.

 

 

Shop-AGB kostenlos erstellt mit Trusted Shops Rechtstexter in Kooperation mit Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte.